FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie lange sind Büchergutscheine gültig?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gutscheine beträgt drei Jahre, wobei diese drei Jahre erst ab dem Ende des Ausstellungsjahres gezählt werden (§ 195 BGB). Diese Frist gilt auch für Büchergutscheine. Ein am 15.01.2025 ausgestellter Büchergutschein verjährt demnach erst am 31.12.2028.

Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist ist der Büchergutschein nicht mehr einlösbar.

Welche Vorteile bietet mir die Teilnahme beim Büchergutschein?

Im September 2025 geht der einheitliche, deutschlandweite Büchergutschein an den Start. Damit setzen Einzelhandel und Sortiment gemeinsam auf eine starke Marke, die Kundinnen und Kunden exklusiv in die Partnerbuchhandlungen führt.

Im Hintergrund erleichtern Ihnen unsere neuen digitalen Prozesse den Verkauf, die Annahme und die Abrechnung des Büchergutscheins.

Der Büchergutschein ist vielfältig einsetzbar, nicht nur im Tagesgeschäft als Angebot für unentschlossene Kunden, sondern auch für Ihre Firmenkunden als neutrales und regionales Mitarbeitergeschenk, als Prämie oder Gewinn.

Der Büchergutschein ist die optimale Ergänzung Ihres eigenen Gutscheinangebots: bei Ihnen und in mehr als 2.600 Buchhandlungen einlösbar.

Wie werde ich Teilnehmer beim Büchergutschein?

Teilnehmen beim Büchergutschein können alle Mitglieder der Fachgruppe Sortiment des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V.

Mit der Teilnahmeerklärung bestellen Sie automatisch und kostenfrei das Verkaufsdisplay sowie die Erstbestückung mit 40 Büchergutscheinen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Was erhalte ich das Verkaufsdisplay sowie erste Büchergutscheine?

Direkt nach Ihrer erfolgreichen Registrierung für den Vertrieb von Büchergutscheinen erhalten Sie von uns kostenlos ein attraktives Verkaufsdisplay inklusive 40 Büchergutschein-Kartenträger. Auch die Nachbestückung mit Büchergutscheinen bleibt kostenlos.

Das Display bietet Ihnen außerdem einen Platz und somit Sichtbarkeit für Ihren eigenen Hausgutschein - direkt im Kassenbereich oder an einem zentralen Büchertisch.

Lesen Sie sich gerne vorab unsere Büchergutschein-Teilnahmebedingungen durch.

Im Anschluss freuen wir uns auf Ihre Anmeldung über die Online-Teilnahmeerklärung.

Wie werden die Büchergutscheine zum Geschenk?

Der Servicegedanke an den Buchhandel ist immer ein Stück größer, als an den Einzelhandel wie dm und ALDI.

Begeistern Sie Ihre Kunden und komplettieren Sie Ihre Büchergutscheine ebenfalls mit individuellen Geschenkhüllen. Und nutzen Sie dabei gerne auch die Rückseite der Hüllen für Ihren Aufkleber oder Stempel!

Wie bestelle ich Büchergutscheine und Geschenkhüllen?

Unser neuen Geschenkhüllen für den Büchergutschein bestellen Sie am besten direkt über unser Online-Formular. Die Mindestmenge beträgt je 100 Exemplare, aufteilbar in 20er-Schritten auf die verschiedenen Motive.

Nachbestückung Büchergutscheine

In Ihrem Verkaufsdisplay gibt es Platz für 40 Büchergutscheine, die Sie direkt zum Einstieg von uns erhalten haben. Sobald die Kartenmenge darin unter 15 Stück fällt, bekommen wir via WebPOS automatisch eine Meldung dazu und senden Ihnen in der Folgewoche unaufgefordert 40 neue Büchergutscheine zu. So bleibt ihr Display immer gut gefüllt!

Höherer Bedarf an Büchergutscheinen?

Sollten Sie aufgrund einer Kundenaktion oder einer angekündigten Kundenbestellung eine größere Menge an Büchergutscheinen benötigen, so fordern Sie diese gerne bei uns per E-Mail an buechergutschein@mvb-online.de an.

Die Lieferzeit für Büchergutscheine beträgt max. 8 Tage. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

Muss der Restbetrag eines Büchergutscheins ausbezahlt werden?

Nein. Grundsätzlich muss eine Buchhandlung den Restbetrag eines Büchergutscheins nicht ausbezahlen. Der Kunde hat kein Anrecht auf eine Barauszahlung. Jedoch kann der Buchhändler einen neuen Büchergutschein oder auch einen neuen eigenen Gutschein über den Restbetrag ausstellen – Kundenfreundlichkeit überzeugt.

Wie verbuche ich die Büchergutscheine in meiner Kasse?

Die korrekte Verbuchung von Büchergutscheinen orientiert sich an der bisherigen Verbuchung von Bücherschecks, wofür wir Ihnen diese Verbuchungshinweise zur Verfügung stellen. Ein aktualisiertes Dokument für den Büchergutschein ist in Arbeit.

Wie und wo reiche ich Büchergutscheine zur Abrechnung ein?

Wenn Sie sich für eine Teilnahme beim Büchergutschein registriert haben, können Sie angenommene Büchergutscheine direkt über Ihren WebPOS-Zugang prüfen und entwerten. Diese Entwertung läuft dann automatisch in die nächste monatliche Abrechnung ein und Sie erhalten eine Gutschrift von 82% des Gutscheinwertes.

Wenn Sie sich noch nicht für den Büchergutschein registriert haben, können Sie die Gutscheine weiterhin auf dem gewohnten Postweg bei uns für die Abrechnung einreichen:

Füllen Sie das Einreichungsformular (PDF) aus und senden Sie es gemeinsam mit den einzureichenden Original-Bücherschecks an MVB, Büchergutschein, Postfach 100428, 60004 Frankfurt

Annahmeschluss ist jeweils der 15. eines Monats. Die Abrechnung erfolgt dann zum Folgemonat.

Wichtiger Hinweis: Ist der Gesamtwert der Gutscheine so hoch, dass Sie es nicht als normale Briefsendung aufgeben möchten, empfehlen wir einen nachverfolgbaren und ggf. versicherten Versand per Einschreiben oder als Paketsendung. Verwenden Sie dafür bitte unsere Hausanschrift: MVB GmbH, Büchergutschein, Braubachstr. 16, 60311 Frankfurt am Main.

Wie hoch darf ein Büchergutschein ausgestellt sein?

Ein variabler Büchergutschein hat einen Wert von 15 bis 150 € bzw. 10 bis 150 €. Der Höchstbetrag, der pro Gutschein nicht überschritten werden kann, lautet somit immer 150 €.

Ihre persönliche Frage wurde nicht beantwortet?

Senden Sie uns einfach eine E-Mail an buechergutschein@mvb-online.de – wir helfen Ihnen gerne weiter!