Nutzungsvereinbarung Logo #Booktok Bestsellerliste für digitale Nutzung durch Buchhandel
MVB GmbH, Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt (im Folgenden „MVB“) besitzt das Recht zur Vermarktung der von media control ermittelten offiziellen BookTok Bestsellerliste und ist zur Lizenzierung des offiziellen von Tiktok und media control entwickelten #BookTok Bestsellerliste-Logos an Buchhandlungen und Einzelhändler (im Folgenden „Buchhandlung“) zur Bewerbung der BookTok Bestsellerliste berechtigt.
Das #BookTok Bestsellerliste-Logo (im Folgenden „Logo“) basiert auf der eingetragenen Marke des Unternehmens TikTok.
Mit der Bestellung des Logos durch Buchhandlung und der Annahme der Bestellung durch MVB schließen MVB und Buchhandlung folgende Vereinbarung über die Nutzung des Logos:
1. Buchhandlung erhält das einfache, zeitlich begrenzte Recht, das Logo für folgende digitale Anwendungen zu nutzen:
1.1 auf der Webseite der Buchhandlung: Für die Dauer der Lizenz darf Buchhandlung das Logo auf der eigenen Webseite im Zusammenhang mit der Anzeige von Titeln der aktuellen BookTok Bestsellerliste verwenden.
1.2 auf den Social Media Kanälen der Buchhandlung: Für die Dauer der Lizenz darf Buchhandlung das Logo für Posts auf den eigenen Social Media Kanälen im Zusammenhang mit der Anzeige von Titeln der aktuellen BookTok Bestsellerliste verwenden.
1.3 im Newsletter der Buchhandlung: Für die Dauer der Lizenz darf Buchhandlung das Logo im eigenen Newsletter im Zusammenhang mit der Anzeige von Titeln der aktuellen BookTok Bestsellerliste verwenden.
2. Umfang der Nutzungsberechtigung
2.1 Eine Bearbeitung oder Änderung des Logos ist nicht gestattet.
2.2 Das Logo darf nur auf den eigenen Webseiten, Social Media Kanälen und Newslettern der Buchhandlung verwendet werden; Nicht auf denen von Mutterunternehmen, Tochterunternehmen oder sonst verbundener Unternehmen.
2.3 Unterlizenzierungen sind nicht gestattet.
2.4 Buchhandlung ist nicht berechtigt, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche wegen Markenverletzungen gegen Dritte geltend zu machen. Buchhandlung wird MVB aber über jede missbräuchliche Nutzung des Logos informieren, von der sie Kenntnis erlangt.
2.5 Eine Verpfändung des eingeräumten Lizenzrechts ist ausgeschlossen.
3. Lizenzzeit
Die Nutzungsberechtigung der Lizenz gemäß Ziffer 1 und 2 beträgt ein Jahr ab Vertragsschluss. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht 6 Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres (= 12 Monate) von einer der Parteien schriftlich (per Brief oder E-Mail an folgende Adresse: Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main oder anzeigen@mvb-online.de) gekündigt wird.
4. Ausführung der Bestellung
Nach Abschluss des Vertrags wird MVB das bestellte Logo als Datei per E-Mail an Buchhandlung versenden.
5. Lizenzgebühr
5.1 Die von Buchhandlung zu leistende Lizenzgebühr wird nach der jeweils aktuell gültigen Preisliste berechnet. MVB behält sich eine Änderung der Preisliste vor. [Zur Klarstellung: da die Lizenzgebühr jeweils im Voraus zu Beginn des Vertragsjahres berechnet und fällig wird, gilt eine Änderung der Preisliste während der Vertragslaufzeit nur im Falle der Vertragsverlängerung und zwar für das folgende Vertragsjahr.] MVB wird Buchhandlung spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung informieren. Ist Buchhandlung mit der Preisänderung nicht einverstanden, so kann sie das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres kündigen (schriftlich; per Brief oder E-Mail an folgende Adresse: Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main oder anzeigen@mvb-online.de). Kündigt Buchhandlung zu diesem Zeitpunkt nicht, so gilt die geänderte Preisliste im Rahmen der Vertragsverlängerung für das folgende Vertragsjahr als angenommen. Hierauf hat MVB ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.
5.2 Für Mitglieder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels richtet sich die Lizenzgebühr nach der Beitragsgruppe beim Börsenverein. Buchhandlung wird MVB ihre Beitragsgruppe als Mitglied des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V., ebenso wie deren Änderungen, mitteilen und ermächtigt MVB, die für die Überprüfung der Höhe der Gebühr notwendigen Auskünfte beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. einzuholen.
5.3 Für Nichtmitglieder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels richtet sich die Lizenzgebühr nach dem Netto-Jahresumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. In diesem Fall wird Buchhandlung der MVB ihren jeweiligen Netto-Gesamtumsatz bei Vertragsabschluss mitteilen. Im Falle von Vertragsverlängerungen wird Buchhandlungen MVB Änderungen beim Netto-Jahresumsatz, die zu einer Änderung der Einstufung bei der Lizenzgebühr führen, unaufgefordert mitteilen. Auf Aufforderung von MVB hin, hat Buchhandlung der MVB die Richtigkeit ihrer Angaben durch Vorlage der Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters über den im Vorjahr erzielten Gesamtumsatz nachzuweisen.
5.4 Die Lizenzgebühr ist im Voraus für das jeweilige Vertragsjahr zu leisten und nach Rechnungsstellung durch MVB innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
6. Kontrolle und Auskunft
MVB ist berechtigt, die korrekte digitale Nutzung des Logos durch die Buchhandlung zu überprüfen. Buchhandlung ist verpflichtet, MVB über die Verwendung des Logos Auskunft zu erteilen. Ein Verstoß gegen die in Ziffer 1 und 2 genannte Voraussetzung bedeutet, dass keine Nutzungsberechtigung erteilt wurde. MVB ist in diesem Fall dennoch berechtigt, die Lizenzgebühr als Vertragsstrafe einzubehalten.
7. Beendigung der Vereinbarung
Es besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Seitens MVB liegt ein wichtiger Grund z.B. vor, wenn Buchhandlung die Lizenzgebühr trotz Zahlungsverzugs und erneuter Mahnung unter Androhung der außerordentlichen Kündigung nicht zahlt, oder wenn Buchhandlung gegen Lizenzbedingungen verstößt und dies trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Ist der Verstoß durch den Lizenznehmer/Buchhandlung so gravierend, dass MVB ein weiteres Festhalten am Lizenzvertrag nicht zugemutet werden kann, so ist eine Abmahnung entbehrlich und MVB kann sofort kündigen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Buchhandlung das Logo verändert oder ohne Erlaubnis an Dritte Unterlizenzen einräumt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens MVB liegt ebenfalls vor, wenn MVB das Recht zur Unterlizensierung aus welchem Grund auch immer verliert. In diesem Fall erstattet MVB der Buchhandlung die im Voraus gezahlte Lizenzgebühr anteilig für die durch die Kündigung verkürzte Vertragslaufzeit.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
8.2 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
8.3 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen; entsprechendes gilt für eventuelle vertragliche Regelungslücken.