BÜCHER Gutschein

Die Prüfseite: Aktivierung + Guthaben prüfen

Hier geht es mit einem Klick zur Prüfseite

So geht's


1) Prüfseite öffnen

2) Aufladenummer eingeben + Aktivierung und Gutscheinwert prüfen

3) Nur beim ausgedruckten PDF-Gutschein: Auf roten Button drücken und Gutschein entwerten

4) Büchergutscheine + entwertete PDF-Gutscheine wie Bücherschecks bei MVB einreichen


Bei Rückfragen: +49 069 1306-383

Büchergutschein - Neuigkeiten

Büchergutschein Hand mit zwei Versionen

Eine starke Gemeinschaft für mehr Reichweite

Mit dem einheitlichen Markenauftritt und der Ablösung des Bücherschecks hat Lesefreude zum Verschenken bald nur noch einen Namen: Büchergutschein!

Das sorgt regelmäßig für Berührungspunkte mit dem Büchergutschein als attraktive Geschenkoption – bei Ihnen in der Buchhandlung genauso wie bei unseren Partnern ALDI, dm – Drogeriemarkt, EDEKA sowie online bei gutscheinfreude.de, Amazon, cadooz, LIDL und PAYBACK.

Jetzt ein(s)checken!

Wechseln Sie vom Bücherscheck auf den Büchergutschein und starten Sie mit dessen vertrieb. Hier geht es zur Teilnahme.

Der Vorteil: Nach der Registrierung können Sie den Büchergutschein in unserer Web-Anwendung webPOS aktivieren, prüfen und einlösen - inklusive automatischer Abrechnung. Der Postversand der Gutscheine an MVB entfällt. Sie benötigen dann auch nicht mehr den Link zur separaten Prüfseite.

Die Bearbeitung der Büchergutscheine erfolgt nur noch gesammelt an einem Ort: in der webPOS-Anwendung. Direkt nach Ihrer Registrierung zum Büchergutschein erhalten Sie in einem Onboarding-Termin alle wichtigen Informationen und eine persönliche Einführung in die Anwendung.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Prüfung, Aktivierung und Einlösung der Büchergutscheine in webPOS bietet Ihnen außerdem dieses Handbuch (PDF).

FAQ zur Prüfseite

Was muss ich tun, um die Büchergutscheine annehmen zu können?

Als aktive teilnehmende Buchhandlung am Bücherscheck müssen Sie nichts weiter tun, Sie sind automatisch auch berechtigt, Büchergutscheine anzunehmen.

Achtung: Beim Büchergutschein ist es vor der Einlösung notwendig, dass Sie die Aktivierung sowie den Gutscheinwert auf der Prüfseite kontrollieren.

Möchten Sie vom Bücherscheck auf den Büchergutschein umstellen? Registrieren Sie sich jetzt für den Verkauf von Büchergutscheinen!

Wie genau nehme ich den Büchergutschein in der Buchhandlung an?

Wie beim bekannten Bücherscheck-Formular können Sie auch den Büchergutschein als regulären Buchgutschein von Ihren Kundinnen und Kunden annehmen. Diesen gibt es als orangene und blaue Klappkarte sowie als PDF-Version.

Das wichtigste Detail beim Büchergutschein: die 10-stellige Aufladenummer. Bei der Klappkarte muss dieser Code freigerubbelt werden.

Wichtig vor der Annahme des Büchergutscheins ist das Aufrufen der Prüfseite: nach Eingabe von Aufladenummer und Sicherheits-Captcha erfahren Sie, ob der Gutschein aktiviert ist, den genauen Gutscheinwert sowie das Verkaufs- und Gültigkeitsdatum.

Ist der Büchergutschein ordnungsgemäß aktiviert und enthält einen Betrag, können Sie den Gutschein zur Zahlung anerkennen und einlösen - wie bislang den Bücherscheck.

Wie erkenne ich, dass der Büchergutschein seitens der Händler korrekt ausgestellt wurde und aktiv bzw. gültig ist?

Der Gutschein enthält als erstes Merkmal eine 10-stellige, alphanumerische Aufladenummer (= Gutscheinnummer) plus Seriennummer.

Vor der Einlösung muss der Büchergutschein geprüft werden. Geben Sie dazu auf der Prüfseite die Aufladenummer ein und erfahren automatisch, ob dieser Geschenkgutschein aktiviert ist und welches Guthaben er enthält.

Diese Abfrage ist natürlich auch jederzeit seitens der Kundinnen und Kunden zur reinen Information möglich.

Wo genau finde ich die Prüfseite?

Hier gelangen Sie direkt zur Prüfseite.

Geben Sie auf dieser Prüfseite die Aufladenummer sowie den Sicherheits-Captcha ein und erfahren automatisch, ob dieser Geschenkgutschein aktiviert ist und welches Guthaben er enthält.

Wenn Sie auf den Büchergutschein umstellen, entfällt dieser Weg zur Prüfseite. Dann erhalten Sie die technische Voraussetzung, um mit der Web-Anwendung webPOS Büchergutscheine zu aktivieren, zu prüfen und auch einzulösen bzw. automatisch abzurechnen. Alles an einem Ort! Jetzt umsteigen!

Muss der Büchergutschein komplett eingelöst werden oder was passiert mit einem Restbetrag?

Der Büchergutschein muss seitens der Kundinnen und Kunden nicht komplett eingelöst werden. Bei einem Restbetrag ist Folgendes – analog zum Bücherscheck – zu beachten:

Grundsätzlich muss eine Buchhandlung den Restbetrag eines Büchergutscheins oder Bücherschecks nicht ausbezahlen. Kundinnen und Kunden haben kein Anrecht auf eine Barauszahlung. Jedoch kann die Buchhandlung einen neuen Büchergutschein oder auch einen neuen eigenen Gutschein über den Restbetrag ausstellen – Kundenfreundlichkeit überzeugt.

Der dann komplett eingelöste Büchergutschein bzw. Bücherscheck kann anschließend regulär zur Abrechnung eingereicht werden.

Wie reiche ich die Büchergutscheine zur Abrechnung ein?

Sie können den Bücherscheck wie den Büchergutschein auf die gewohnte Weise über MVB abrechnen: Füllen Sie dieses Formular wie beschrieben aus und senden Sie es gemeinsam mit den einzureichenden Bücherschecks und/oder Büchergutscheinen im Original an:

Bücherscheck, Postfach 100428, 60004 Frankfurt.

Annahmeschluss ist jeweils der 15. eines Monats. Die Abrechnung erfolgt dann zum Folgemonat.

Beide Gutschein-Varianten werden auf der gleichen Abrechnung abgebildet und entsprechend verrechnet.

Möchten Sie die Gutscheine zukünftig lieber digital abrechnen und auf den Postversand verzichten? Registrieren Sie sich für den Büchergutschein - dann entfällt der Postversand von Büchergutscheinen an MVB und die Entwertung der Gutscheine erfolgt über die Web-Anwendung webPOS.

Darf ich die Büchergutscheine auch noch nach Ablauf des Gültigkeitsdatums annehmen?

Die Büchergutscheine werden nach Ablauf des Gültigkeitsdatums automatisch inaktiv und dürfen danach nicht mehr von Ihnen eingelöst werden. Bitte verweisen Sie die Kundinnen und Kunden auf die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit Ende des Ausstellungsjahres (§ 195 BGB).

Gleichwohl haben sie als Buchhandlung (wie bei den regulären Bücherschecks) noch genügend Zeit, die im Dezember angenommenen, gültigen Büchergutscheine bei MVB zur Abrechnung einzureichen. Wir gewähren hier laut Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ein Frist bis spätestens drei Monate nach Ende des Gültigkeitszeitraumes (= März des Folgejahres).