FAQ - Häufig gestellte Fragen

Umstellung auf den Büchergutschein: Wie lange dürfen Bücherschecks verkauft werden?

Bücherschecks dürfen nur noch bis 31.03.2026 an Kunden verkauft und in Umlauf gebracht werden. Ab April 2026 dürfen nur noch Büchergutscheine eingesetzt werden.

Die noch im März 2026 verkauften Bücherschecks verjähren ganz regulär zum 31.12.2029.

Nach Ablauf dieser gesetzlichen Verjährungsfrist und der Einreichungsfrist für den Buchhändler (bis März 2030) erfolgt die letztmalige Abrechnung von Bücherschecks durch MVB GmbH dann Ende April 2030.

Umstellung auf den Büchergutschein: Wie lange dürfen Bücherschecks noch eingelöst werden?

Alle sich im Umlauf befindlichen Bücherschecks behalten ihre reguläre Gültigkeit von 3 Jahren, beginnend mit Ende des Ausstellungsjahres. Die z.B. noch im März 2026 final verkauften Bücherschecks verjähren ganz regulär zum 31.12.2029. Eine Einlösung von Bücherschecks, die im Jahr 2026 ausgestellt und verkauft wurden, ist somit noch bis Ende 2029 möglich.

Bücherschecks, die ein Ausstellungsdatum aus 2026 besitzen, sind noch bis 31.12.2029 gültig und einlösbar - sowie über MVB abrechenbar.

Wie lange sind Bücherschecks gültig?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gutscheine beträgt drei Jahre, wobei diese drei Jahre erst ab dem Ende des Ausstellungsjahres gezählt werden (§ 195 BGB). Diese Frist gilt auch für Bücherschecks. Ein am 15.01.2024 ausgestellter Bücherscheck verjährt demnach erst am 31.12.2027. Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist und der Einreichungsfrist für den Buchhändler erfolgt die Abrechnung von Bücherschecks durch MVB GmbH vorbehaltlich des Widerspruchs der ausstellenden Buchhandlung.

Wo und bei welchen Buchhandlungen kann man Bücherschecks einlösen?

Alle Kunden und Buchhändler finden auf www.buecherscheck.de die passende Buchhandlung mit Bücherscheck in ihrer Nähe. Mit Hilfe der Suchmaschine und über die Eingabe von Ort oder PLZ werden alle Bücherscheck-Teilnehmer im gesuchten Umkreis aufgelistet. Bundesweit bieten mehr als 2.600 Buchhandlungen vor Ort ihren Kunden diesen Service.

Wie werden die Bücherschecks zum Geschenk?

Begeistern Sie Ihre Kunden und komplettieren Sie Ihre Bücherschecks mit individuellen Geschenkhüllen. Wählen Sie zwischen unseren Buch-, Kinder- und Saisonmotiven, so dass Ihre Kunden für jeden Beschenkten das passende Motiv aussuchen können.

Wie bestelle ich Bücherschecks und Geschenkhüllen?

Bestellen während des Parallelbetriebs direkt über unser Online-Formular. Die Mindestmenge bei Bücherschecks und Geschenkhüllen ist aufgehoben.

Bestellen Sie nur die Menge, die Sie bis zum 31.03.2026 benötigen. Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist nicht möglich.

Muss der Restbetrag eines Bücherschecks ausbezahlt werden?

Nein. Grundsätzlich muss eine Buchhandlung den Restbetrag eines Bücherschecks nicht ausbezahlen. Der Kunde hat kein Anrecht auf eine Barauszahlung. Jedoch kann der Buchhändler einen neuen Bücherscheck oder auch einen neuen eigenen Gutschein über den Restbetrag ausstellen – Kundenfreundlichkeit überzeugt.

Wie verbuche ich die Bücherschecks in meiner Kasse?

Für die korrekte Verbuchung von Bücherschecks stellen wir Ihnen diese Verbuchungshinweise zur Verfügung.

Wie und wo reiche ich fremde Bücherschecks zur Abrechnung ein?

Füllen Sie das Einreichungsformular (PDF) aus und senden Sie es gemeinsam mit den einzureichenden Original-Bücherschecks an:

Bücherscheck, Postfach 100428, 60004 Frankfurt

Annahmeschluss ist jeweils der 15. eines Monats. Die Abrechnung erfolgt dann zum Folgemonat.

Wichtiger Hinweis: Ist der Gesamtwert der Bücherschecks so hoch, dass Sie es nicht als normale Briefsendung aufgeben möchten, empfehlen wir einen nachverfolgbaren und ggf. versicherten Versand per Einschreiben oder als Paketsendung. Verwenden Sie dafür bitte unsere Hausanschrift: MVB GmbH, Bücherscheck, Braubachstr. 16, 60311 Frankfurt am Main.

Wie hoch darf ein Bücherscheck ausgestellt sein?

Einen Blanko-Bücherscheck dürfen Sie auf Kundenwunsch bis max. 100€ ausstellen. Sollte ein Kunde einen Bücherscheck über einen noch höheren Betrag wünschen, z. B. über 200€, so können Sie ihm gerne zwei Bücherschecks über je 100€ (oder entsprechend anders) ausstellen.

Ihre persönliche Frage wurde nicht beantwortet?

Senden Sie uns einfach eine E-Mail an buecherscheck@mvb-online.de – wir helfen Ihnen gerne weiter!