Neustart Kultur: Noch bis 15.01.2022 Anerkennungsprämie beantragen

Sichern Sie sich bis zu 25.000 Euro als Anerkennung für den Beitrag zum kulturellen Leben. Bis Freitag, 15.01.2022, können Sie sich mit Ihrer Buchhandlung für die Anerkennungsprämie von Neustart Kultur bewerben.

Haben Sie im Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2021 einen digitalen Lesekreis gegründet? Spannende Gespräche mit Autorinnen und Autoren geführt? Sich neue Möglichkeiten einfallen lassen, Ihre Kundinnen und Kunden mit Büchern zu versorgen? Oder in Vor-Corona-Zeiten Schulklassen am Welttag des Buches eingeladen?

Wenn ja, dann ist Ihre Buchhandlung ein heißer Kandidat für die Anerkennungsprämie aus dem Programm Neustart Kultur. Damit belohnt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien besonderes Engagement vor und während der Coronapandemie. Zeigen Sie, welchen Beitrag zur Unterstützung des kulturellen Lebens Sie geleistet haben! Das geht ganz einfach mit wenigen Klicks und Zahlenangaben im digitalen Bewerbungsformular auf der Webseite des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Alles Wissenswerte haben wir hier kompakt für Sie zusammengestellt

1.030 Buchhandlungen werden ausgezeichnet

900 Buchhandlungen erhalten eine Prämie von 8.000 Euro für besondere Leistungen, 100 Buchhandlungen mit herausragenden Leistungen werden mit 15.000 Euro ausgezeichnet und 30 Buchhandlungen werden für ihre Spitzenleistungen sogar mit 25.000 Euro prämiert. Was Sie mit dem Geld machen, bestimmen Sie, solange es in Ihren Betrieb investiert wird.

Das müssen Sie wissen

  • Ob und in welcher Höhe eine Buchhandlung auszeichnungswürdig ist, wird aufgrund objektiver Kriterien entschieden, die das kulturelle Engagement vor und während der Coronapandemie in den Fokus nehmen. Die auszuzeichnenden Buchhandlungen werden mit einem Punktesystem ermittelt. Als maßgeblicher Betrachtungszeitraum gilt der 01.07.2019 bis zum 30.06.2021.
  • Bewerben können sich alle Buchhandlungen mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland und einem Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro in den Jahren 2019 und 2020. Eine Mitgliedschaft im Börsenverein ist keine Voraussetzung für die Bewerbung.
  • Einreichungsschluss ist der Freitag, 15.01.2022, ausgezahlt werden die Prämien ab 01.03.2022.

Weitere Informationen zur Anerkennungsprämie und das Bewerbungsformular finden Sie unter: www.boersenverein.de/anerkennungspraemie

Hier gibt es Antworten

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen rund um die Anerkennungsprämie an die Kolleginnen und Kollegen vom Börsenverein, die Ihnen gerne weiterhelfen:

Kontakt:
Projektteam Neustart Kultur
Braubachstraße 16
60311 Frankfurt am Main
neustartkultur@boev.de

Tel.: +49 69 1306 668

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und drücken alle Daumen!