Nutzungsbedingungen #BookTok-Siegel

Nutzungsvereinbarung #BookTok-Bestseller-Siegel

(diverse Varianten, siehe Bestellung)

MVB GmbH, Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt besitzt das Recht zur Vermarktung der von media control ermittelten offiziellen #BookTok-Bestsellerliste und ist zur Lizenzierung der offiziellen von TikTok und media control entwickelten #BookTok-Bestseller-Siegel an Verlage berechtigt, und zwar in folgenden Varianten:

1. #BookTok-Bestseller-Platz 1 – für Titel, die Platz 1 einer der offiziellen #BookTok-Bestsellerlisten erreicht haben

2. #BookTok-Bestseller – für Titel, die auf einer der offiziellen #BookTok-Bestsellerlisten platziert sind oder waren

3. #BookTok-Besteller-Autor/Autorin/Autor*in - für Titel, deren Autor/Autorin auf einer der offiziellen #BookTok-Bestsellerlisten platziert sind oder waren

– im folgenden „BookTok-Siegel“ – .

Die BookTok-Siegel basieren auf der eingetragenen Marke des Unternehmens TikTok.


1. Rechtseinräumung: Cover

Im Falle der Bestellung „Aufkleber“ erhält der Verlag von MVB das einfache Recht, das BookTok-Siegel, in der jeweils bestellten Variante, in Form eines Aufklebers/Aufdrucks auf dem Buchcover des per ISBN gemeldeten Titels zu nutzen. Voraussetzung für diese Nutzungsberechtigung ist, dass der Titel die oben zur jeweiligen Variante des BookTok-Siegels genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Nutzungsberechtigung gilt für die gemeldete ISBN sowie für das E-Book oder Hörbuch, sofern diese im VLB als abgeleitete Produkte gekennzeichnet sind.

2. Rechtseinräumung: Marketing

Im Falle der Bestellung „Werbematerialien“ erhält der Verlag von MVB das einfache Recht, das BookTok-Siegel in der bestellten Variante für Werbung im Zusammenhang mit dem per ISBN gemeldeten Titel, z.B. in Vorschauen oder auf eigenen Webseiten, zu nutzen. Voraussetzung für diese Nutzungsberechtigung ist, dass der Titel die oben zur jeweiligen Variante des BookTok-Siegels genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Nutzungsberechtigung gilt für die gemeldete ISBN sowie für das E-Book oder Hörbuch, sofern diese im VLB als abgeleitete Produkte gekennzeichnet sind.

3. Lizenzzeit

Die Nutzungsberechtigung der Lizenzen gemäß Ziffer 1 und 2 beträgt ein Jahr ab Abschluss der Bestellung. Im Fall von Ziffer 1 ist der Abverkauf von mit einem Siegel beklebten/bedruckten Printexemplaren erlaubt.

4. Lizenzgebühr

Die vom Verlag zu leistende Lizenzgebühr wird nach der, jeweils aktuell gültigen Preisliste, berechnet:

Aufkleber

Werbematerialien

Kombipreis

#Booktok-Bestseller-Platz 1

500 €

500 €

800 €

#Booktok-Bestseller-Autor*in / Autor / Autorin

250 €

250 €

400 €

#Booktok-Bestseller

250 €

250 €

400 €

Alle Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt.

5. Umfang der Nutzungsberechtigung

5.1 Eine Bearbeitung oder Änderung des BookTok-Siegels ist nicht gestattet.

5.2 Das BookTok-Siegel darf auf Buchcovern ausschließlich mit einem Durchmesser von 35 mm verwendet werden.

5.3 Unterlizenzierungen sind nicht gestattet.

5.4 Der Verlag ist nicht berechtigt, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche wegen Markenverletzungen gegen Dritte geltend zu machen. Der Verlag wird MVB aber über jede missbräuchliche Nutzung des BookTok-Siegels informieren, von der er Kenntnis erlangt.

5.5 Eine Verpfändung des eingeräumten Lizenzrechts ist ausgeschlossen.

6. Kontrolle und Auskunft

MVB ist berechtigt, die korrekte Nutzung des BookTok-Siegels durch den Verlag zu überprüfen. MVB ist insbesondere berechtigt, ein Belegexemplar des Titels, des Buchcovers oder der Vorschau einzufordern. Der Verlag ist verpflichtet, MVB über die Verwendung des BookTok-Siegels Auskunft zu erteilen. Ein Verstoß gegen die in Ziffer 1 und 2 genannte Voraussetzung bedeutet, dass keine Nutzungsberechtigung erteilt wurde. MVB ist in diesem Fall dennoch berechtigt, die Lizenzgebühr einzubehalten.

7. Beendigung der Vereinbarung

7.1 Es besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Seitens MVB liegt ein wichtiger Grund z.B. vor, wenn der Verlag die Lizenzgebühr trotz Zahlungsverzugs und erneuter Mahnung unter Androhung der außerordentlichen Kündigung nicht zahlt, oder wenn der Verlag gegen Lizenzbedingungen verstößt und dies trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Ist der Verstoß durch den Lizenznehmer so gravierend, dass MVB ein weiteres Festhalten am Lizenzvertrag nicht zugemutet werden kann, so ist eine Abmahnung entbehrlich und MVB kann sofort kündigen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Verlag das BookTok-Siegel verändert oder ohne Erlaubnis an Dritte Unterlizenzen einräumt.

7.2 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung hat der Verlag kein Recht zum Abverkauf von Lagerware.

8. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.