Nutzungsbedingungen Bewegte Schaufenster

Im Rahmen des Serviceangebots „Bewegtes Schaufenster“ der MVB GmbH („MVB“) erhalten die teilnehmenden Buchhandlungen („Buchhandlung“) Bildschirme, die im Schaufenster oder im Verkaufsraum zu platzieren sind und über die vor allem schnell wechselnde Werbung von Verlagen für einzelne Buchtitel gezeigt wird („Bewegtes Schaufenster“). Verlage erhalten einen Überblick über die Bildschirmstandorte und damit auch Einsicht in die Reichweite ihrer Werbung.


Vertragsbedingungen/Konditionen.

  1. MVB vermietet Buchhandlung einen Bildschirm. Der Bildschirm darf nur für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Sofern mehrere Modelle zur Wahl stehen, kann Buchhandlung ein Modell auswählen. Zugleich sorgt MVB dafür, dass über den Bildschirm regelmäßig wechselnde Buchwerbung angezeigt wird. Buchhandlung wird den Bildschirm gut sichtbar im Schaufenster oder im Verkaufsraum aufstellen und mindestens während der Öffnungszeiten einschalten.
  2. Der Bildschirm ist so vorkonfiguriert, dass auf ihm wechselnde Werbefolien von Verlagen abgespielt werden. MVB legt diese Werbefolien in Abstimmung mit den teilnehmenden Verlagen fest. Buchhandlung hat keinen Einfluss auf Auswahl, Gestaltung und Zeitpunkt der Ausspielung.
  3. Darüber hinaus kann Buchhandlung zusätzlich jede Woche eine selbst gestaltete Folie mit abspielen lassen, auf der sie z.B. auf eigene Veranstaltungen, Aktionen, Öffnungszeiten o.ä. hinweist. MVB unterstützt Buchhandlung bei der professionellen Gestaltung dieser Folien mit entsprechenden Vorlagen.
  4. Bei Beziehern des Buchjournals spielt MVB jeweils in der Woche nach dessen Erscheinen eine Folie ein, die auf das neu erschienene Heft hinweist. Bezieht Buchhandlung ein individualisiertes Buchjournal mit eigenem Cover, wird auch das jeweils eigene Buchjournal für diese Annotation verwendet.
  5. Der Zugriff auf die Inhalte erfolgt über das Internet; Buchhandlung verpflichtet sich, für ausreichenden Internetzugang zu sorgen, damit der Zugriff auf die abzuspielenden Inhalte funktioniert und zufriedenstellende Ergebnisse liefert. Buchhandlung übernimmt die bei ihr anfallenden Kosten für die Datenübertragung und Stromkosten.
  6. Buchhandlung zahlt eine monatlich/jährliche Miete für den Bildschirm. Der Mietpreis ergibt sich aus der im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung jeweils gültigen Preisliste. MVB darf die Preise auch bei laufendem Vertrag zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres für das nächste Vertragsjahr erhöhen, sofern eine Erhöhung der Betriebskosten (z.B. Personalkosten, Gestellungskosten und Wartungskosten für die Hardware) dies erfordern. In diesem Fall wird MVB Buchhandlung spätestens 6 Wochen vor Eintritt der Preiserhöhung hierüber informieren. Buchhandlung ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Wirksamkeitsdatum der Preiserhöhung zu kündigen. Kündigt sie nicht, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat MVB ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.
  7. MVB übernimmt die Kosten für den originären Versand des Bildschirms innerhalb Deutschlands sowie die Kosten für die Rücksendung (und erneute Versendung) bei Austausch des Gerätes innerhalb Deutschlands. Die tatsächlich anfallenden Kosten für den Bildschirmversand ins Ausland wird MVB an die Buchhandlung weiter berechnen.
  8. Das von MVB überlassene Gerät besitzt eine vierjährige Herstellergarantie, die MVB im Falle eines Defekts o.ä. für die Buchhandlung beim Hersteller geltend machen wird. Im Garantiefall werden defekte Geräte schnellstmöglich und für die Buchhandlung kostenlos ausgetauscht. Über das Vorliegen eines Garantiefalls entscheidet der Hersteller. MVB haftet nicht verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel des Gerätes.
    Nach Ablauf der Garantiezeit stellt MVB, sofern der Vertrag nicht gekündigt wurde, ein neues Gerät zur Verfügung.
  9. Buchhandlung haftet für Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung des Geräts entstehen. Details für die sachgemäße Behandlung sind in einer Handreichung des Herstellers festgehalten, die der Buchhandlung mit dem Gerät zusammen übergeben wird und die bei Bedarf durch MVB erneuert werden kann.
  10. MVB besitzt einen Remote-Zugang auf den Bildschirm, sofern er ans Netz angeschlossen ist. Er wird ausschließlich genutzt, um technischen Support oder mögliche technische Anpassungen an den Geräteeinstellungen vorzunehmen. Außerdem muss MVB Informationen über die Betriebsdauer des Geräts sammeln, um dies gegenüber den teilnehmenden Verlagen nachzuweisen.
  11. MVB wird teilnehmende Verlage darüber informieren, in welchen Buchhandlungen die Geräte jeweils aufgestellt sind.
  12. Für die Inhalte der ausgespielten Werbung haftet die Buchhandlung nur, soweit sie eigene Folien gestaltet hat. Für alle anderen Folien trägt MVB im Verhältnis zur Buchhandlung das Haftungsrisiko für Rechtsverletzungen (Persönlichkeitsrechte oder gewerbliche Schutzrechte Dritter) oder Gesetzesverstöße (z.B. Verstoß gegen Jugendschutz, Strafrecht). MVB wird hierfür die einstellenden Verlage in Haftung nehmen.
  13. Höhere Gewalt: Kommt es infolge höherer Gewalt zu einer vorübergehenden Nutzungsunterbrechung, so trägt Buchhandlung das wirtschaftliche Risiko.
  14. Vertragslaufzeit: Der Vertrag beginnt sofort. Ab Auslieferung des Bildschirms tritt der Vertrag in die aktive Phase; ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Mindestbezugsdauer von 12 Monaten und die Entgeltberechnung. Sofern keine Partei bis spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Mindestbezugsdauer bzw. des weiteren Vertragsjahres kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.
  15. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Leistungs- und Zahlungsbedingungen von MVB.