Lieferungs- und Nutzungsbedingungen

Für Buchjournal-Abonnements für den Buchhandel

(Stand: 01.01.2024)

Für Bestellungen und Abonnements des Buchhandels (von Buchhändlerinnen und Buchhändlern) gelten die nachfolgenden besonderen Lieferungs- und Nutzungsbedingungen von MVB, im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MVB.

1. Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist MVB GmbH, Braubachstr. 16, 60311 Frankfurt am Main.

Der Kunde ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

2. Bestellung

Durch Betätigen der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ wird die Bestellung des Kunden ausgelöst und an MVB weitergeleitet. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die Ware erwerben bzw. den Abonnement-Vertrag abschließen zu wollen. Alternativ ist eine Bestellung auch per E-Mail oder telefonisch möglich.

3. Abschluss des Abonnement-Vertrages

Der Kunde wird über den Eingang seiner Bestellung umgehend mit einer als „Bestellbestätigung“ bezeichneten E-Mail informiert. Die Bestellbestätigung erfolgt automatisch und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag über den Erwerb eines Produktes kommt dadurch zustande, dass MVB die Annahme der Bestellung und damit den Abschluss des Vertrages in einer weiteren als „Auftragsbestätigung“ bezeichneten E-Mail bestätigt. Diese Nachricht erhält der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nachdem die Bestellung bei MVB eingegangen ist. Auch bei einer Bestellung per E-Mail oder Telefon erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail.

Zusammen mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde die „Lieferungs- und Nutzungsbedingungen für Buchjournal-Abonnements für den Buchhandel“ in Form eines Links zum Herunterladen. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

4. Umfang des Abonnements

Das Abonnement umfasst das reguläre Buchjournal (zwei Ausgaben pro Jahr) sowie zusätzliche Sonderausgaben, zur Zeit zwei Kids- und Teens-Hefte, in der vereinbarten Abnahmemenge. MVB ist berechtigt, den Leistungsumfang des Abonnements jederzeit gem. Ziff IV. AGB der MVB zu ändern.

5. Dauer des Abonnements:

Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 12 Monate. Es kann frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit von 12 Monaten, dann mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.06. (wirksam Heft 2 eines Jahres) und zum 31.12. (wirksam Heft 1 des darauffolgenden Jahres) gekündigt werden. Die Abnahmemenge kann jederzeit vom Kunden in Abstimmung mit MVB geändert werden. Die Sonderausgaben können auch einzeln, und zwar bis zwei Monate vor dem jeweiligen Erscheinungstermin, abbestellt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei die Textform ausreichend ist (per E-Mail an kundenservice@mvb-online.de, per Fax an: +49 (0)69 1306-255 oder postalisch an MVB GmbH, Kundenservice, Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main).

6. Preise und Lieferbedingungen

a) für Börsenvereinsmitglieder gilt:
jeweils 50 Exemplare einer regulären Ausgabe des Buchjournals sowie jeweils 50 Exemplare der Sonderhefte sind kostenlos. Für alle weiteren bestellten Exemplare der regulären Ausgabe fallen Entgelte gemäß der jeweils geltenden Preisliste an. Bestellt der Kunde 100 Exemplare oder mehr der regulären Ausgabe, erhält er 100 Sonderhefte kostenlos. Darüber hinaus sind auch die Sonderhefte gemäß Preisliste zu bezahlen.

b) für Nichtmitglieder gelten die Entgelte gemäß der jeweils geltenden Preisliste.

c) Lieferkosten (für kostenlose und kostenpflichtige Exemplare) sind gemäß der jeweils geltenden Preisliste zu zahlen.

Der Kunde kann die Hefte über seinen Bücherwagen oder per Post beziehen. Bei einer Postbestellung berechnet MVB derzeit 3,80 € netto je Verpackungseinheit.

d) Die Rechnungsstellung/Berechnung erfolgt wie folgt:

Kunden, die 50 Gratisexemplare beziehen und diese per Post erhalten, erhalten zur Zeit ihre Portokostenrechnung zu Anfang des Jahres. Alle anderen Kunden, die zusätzlich zu den Gratisexemplaren berechnete Exemplare beziehen, erhalten ihre Rechnung mit Erscheinen der jeweiligen Ausgabe.

e) MVB ist berechtigt, die Höhe der laufenden Entgelte zu ändern (Entgeltänderung). Eine Anhebung der Preise darf MVB vornehmen, wenn sich Kostenanteile, die für die Erbringung der Leistung wesentlich sind, auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse, erhöht haben. Hierzu zählen vor allem technische Herstellungskosten (u.a. Papier- und Druckkosten), Energiekosten, Personalkosten der MVB (Tarifvertrag Groß- und Außenhandel/Verlag Hessen), Kosten für den Kundenservice etc.

MVB wird die Entgeltänderung dem Kunden mit einer Frist von nicht weniger als sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) mitteilen. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist MVB berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Widerspruchs zu kündigen. Auf all dies hat MVB ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.


MVB GmbH
Braubachstraße 16
60311 Frankfurt am Main