FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie lange sind Bücherschecks gültig?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gutscheine beträgt drei Jahre, wobei diese drei Jahre erst ab dem Ende des Ausstellungsjahres gezählt werden (§ 195 BGB). Diese Frist gilt auch für Bücherschecks. Ein am 15.01.2023 ausgestellter Bücherscheck verjährt demnach erst am 31.12.2026. Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist und der Einreichungsfrist für den Buchhändler erfolgt die Abrechnung von Bücherschecks durch MVB GmbH vorbehaltlich des Widerspruchs der ausstellenden Buchhandlung.

Wo und bei welchen Buchhandlungen kann man Bücherschecks einlösen?

Alle Kunden und Buchhändler finden auf www.buecherscheck.de die passende Buchhandlung mit Bücherscheck in ihrer Nähe. Mit Hilfe der Suchmaschine und über die Eingabe von Ort oder PLZ werden alle Bücherscheck-Teilnehmer im gesuchten Umkreis aufgelistet. Bundesweit bieten mehr als 2.600 Buchhandlungen in 1.200 Orten ihren Kunden diesen Service.

Welche Vorteile bietet mir die Teilnahme beim Bücherscheck?

Der Bücherscheck mit dem individuellen Firmeneindruck Ihrer Buchhandlung ist vielfältig einsetzbar, nicht nur im Tagesgeschäft als Angebot für unentschlossene Kunden, sondern auch für Ihre Firmenkunden als neutrales und regionales Mitarbeiter-Geschenk, Prämie oder Gewinn. Der Bücherscheck ist die optimale Ergänzung Ihres eigenen Gutscheinangebots: bei Ihnen oder in mehr als 2.600 Buchhandlungen einlösbar.

Wie werde ich Teilnehmer beim Bücherscheck?

Teilnehmen beim Bücherscheck können alle Mitglieder der Fachgruppe Sortiment des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. Mit der schriftlichen Teilnahmeerklärung legen Sie gleichzeitig Ihren individuellen Firmeneindruck auf den Bücherschecks fest. Realisieren Sie Ihr persönliches Layout mit besonderen Schriftzügen und Ihrem Firmenlogo – ohne Zusatzkosten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Was erhalte ich als Grundausstattung zum Verkaufsstart?

Zur Grundausstattung zum Verkaufsstart gehören je 20 Bücherschecks der verschiedenen Werte (5 €, 10 €, 25 €, 50 € und Blanko) sowie ein Sortiment Geschenkhüllen und Werbematerial. Diese Ausstattung erhalten Sie von uns zum Selbstkostenpreis. Nähere Informationen finden Sie in unserer Teilnahmeerklärung.

Wie werden die Bücherschecks zum Geschenk?

Begeistern Sie Ihre Kunden und komplettieren Sie Ihre Bücherschecks mit individuellen Geschenkhüllen. Wählen Sie zwischen unseren Buch-, Kinder- und Saisonmotiven, so dass Ihre Kunden für jeden Beschenkten das passende Motiv aussuchen können.

Wie bestelle ich Bücherschecks und Geschenkhüllen?

Mit dem Download unseres Bestellformulars ist die Bestellung kinderleicht. Oder Sie bestellen direkt über unser Online-Formular. Die Mindestmenge bei Bücherschecks und Geschenkhüllen beträgt je 100 Exemplare. Teilen Sie diese Menge je nach Bedarf in 20er-Schritten auf die verschiedenen Scheckwerte bzw. Geschenkhüllen-Motive auf. Beachten Sie dabei auch die angebotenen Mengenrabatte für die Bücherschecks. Werbematerialien wie Lesezeichen und Streifenplakate können kostenlos mitbestellt werden. Bitte denken Sie rechtzeitig an Ihre Nachbestellung, vor allem im Hinblick auf das Oster- und Weihnachtsgeschäft.

Muss der Restbetrag eines Bücherschecks ausbezahlt werden?

Nein. Grundsätzlich muss eine Buchhandlung den Restbetrag eines Bücherschecks nicht ausbezahlen. Der Kunde hat kein Anrecht auf eine Barauszahlung. Jedoch kann der Buchhändler einen neuen Bücherscheck oder auch einen eigenen Gutschein über den Restbetrag ausstellen – Kundenfreundlichkeit überzeugt.

Wie verbuche ich die Bücherschecks in meiner Kasse?

Für die korrekte Verbuchung von Bücherschecks stellen wir Ihnen diese Verbuchungshinweise zur Verfügung.

Wie und wo reiche ich fremde Bücherschecks zur Abrechnung ein?

Füllen Sie das Einreichungsformular (PDF) aus und senden Sie es gemeinsam mit den einzureichenden Original-Bücherschecks an:

Bücherscheck, Postfach 100428, 60004 Frankfurt

Annahmeschluss ist jeweils der 15. eines Monats. Die Abrechnung erfolgt dann zum Folgemonat.

Wie hoch darf ein Bücherscheck ausgestellt sein?

Einen Blanko-Bücherscheck dürfen Sie auf Kundenwunsch bis max. 100€ ausstellen. Sollte ein Kunde einen Bücherscheck über einen noch höheren Betrag wünschen, z. B. über 200€, so können Sie ihm gerne zwei Bücherschecks über je 100€ (oder entsprechend anders) ausstellen.

Ihre persönliche Frage wurde nicht beantwortet?

Senden Sie uns einfach eine E-Mail an buecherscheck@mvb-online.de – wir helfen Ihnen gerne weiter!